Offene Seminare
  Inhouse Programme     Bread `n Talk     Teilnahmebedingungen     Downloads     Sitemap  
Unternehmens-Praxis
Die neue GmbH
Praxis des Managements
Crash-Kurse Kompetenz
Kurse zum Buch
Hobby und Freizeit
Allgemein:
Startseite
Anreise
Kontakt
Nutzungsbedingungen
Impressum
Widerrufsrecht
AGB

Die neue GmbH

Crash-Kurs: Das Wichtigste ganz schnell

Änderungen des GmbH- und Insolvenzrechts seit 1.11.2008

Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG)“ kam es bereits zum 1.11.2008 zu mehr als nur kosmetischen Änderungen beim GmbH-Recht . Nach gut 18 Monaten liegen nun erste Erfahrungen vor. Wir wollen mit Ihnen Chancen und Möglichkeiten, die die Regelungen bieten, diskutieren, aber auch einen Ausblick nehmen auf die noch anstehenden Änderungen im Insolvenzrecht.

Die Themen

Das neue GmbH-Recht kennt jetzt zwei Varianten der GmbH. Neben die bewährte GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro tritt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG)

Vereinfachungen im Recht der GmbH und mehr Flexibilität, aber auch mehr Pflichten und Haftungsprobleme für Gesellschafter

Eine Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen gibt es nicht mehr.

Der zweistufige Überschuldensbegriff wurde durch das FinanzmarktStabG wieder eingeführt.




Druckbare Version